- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre; - fliegerärtzliche Tauglichkeit Klasse II
- Geburtsurkunde; - Auszug aus dem Verkehrszentralregister; - polizeilisches Führungszeugnis + Luftsicherheitsüberprüfung;
- Paßbilder; - 1.Hilfe-Nachweis
Theorie: ca. 100 Unterrichtsstunden in den Fächern:
- Luftrecht,
- Navigation, -Technik, -Wetterkunde, -Verhalten in besonderen Fällen, -Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes, -menschl. Leistungsvermögen
Praxis: -Die Flugausbildung umfaßt min. 35 Fh ,davon 10 Std. im Alleinflug ; -Überlandflug >270 Km mit 2 Zwischenlandungen; mind. ein weiteres Muster in der Ausbildung
Umfang der Erlaubnis: - das Führen von Flugzeugen bis 750 kg höchstzulässiger Flugmasse im Luftfahrerschein eingetragener Muster bei Tag.
unser Schulungsraum:
Gebühren
Erhaltung
Ausbilung innerhalb von 5 Monaten:
8.550,00 EUR zuzügl. Mwst,
weitere Kosten:
- Landegebühren ca. 450,00 EUR , - Lehrmaterial , -Prüfungsgebühren , BZF I / BZFII / AZF
Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. * Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monaten 12 Fh,davon 6Fh als verantwortlicher Flugzeugführer und einer
Befähigungsüberprüfung von mindestens 1 Fh mit einem Fluglehrer absolviert wird. * gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3